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Kredit

Förderkredit für die Sanierung: Wann ein KfW-Kredit der richtige Weg ist

Drei KfW-Kredite für drei Ausgangslagen: der Ergänzungskredit zum Zuschuss, die Sanierung zum Effizienzhaus und der Kauf eines sanierungsbedürftigen Hauses.

Förderregeln geprüft am 6 Min. LesezeitRedaktion Förderung fürs Haus

Ein KfW-Kredit ersetzt keinen Zuschuss – er ergänzt ihn oder trägt eine große Sanierung. Für Einzelmaßnahmen gibt es den Ergänzungskredit, allerdings nur zusammen mit einer Zuschusszusage. Wer das ganze Haus zum Effizienzhaus saniert, nutzt den Kredit mit Tilgungszuschuss; wer ein sanierungsbedürftiges Haus erst kauft, hat dafür einen eigenen Kredit.

Zuerst die Frage: Fehlt Geld oder fehlt Förderung?

Ein Förderkredit ist vor allem dann ein Thema, wenn Ihnen für die Sanierung Eigenkapital fehlt. Reicht Ihr Geld, entscheidet allein die Frage, welchen Zuschuss oder welchen Steuerbonus Sie für jede Maßnahme nutzen. Ein Förderkredit beschafft in erster Linie Geld; wo er zusätzlich gefördert ist, steckt der Vorteil im Zins oder – beim Effizienzhaus – im Tilgungszuschuss.

Fehlt Geld, kommt es auf das Vorhaben an. Die Übersicht ordnet die drei Kredite den typischen Ausgangslagen zu.

Ausgangslage Passender Kredit Kern der Bedingung
Einzelmaßnahmen mit Zuschuss, für den Rest fehlt Geld Ergänzungskredit 358 oder 359 Zuschusszusage, höchstens zwölf Monate alt, noch nicht ausgezahlt
Sanierung des ganzen Hauses zum Effizienzhaus Kredit 261 mit Tilgungszuschuss Energieeffizienz-Experte, Antrag vor Vorhabenbeginn über die Bank
Kauf eines Hauses der Effizienzklasse F, G oder H Kredit 308 „Jung kauft Alt“ mindestens ein Kind im Haushalt, Sanierung binnen 54 Monaten

Weg 1: Der Ergänzungskredit – Kredit zum Zuschuss

Der Ergänzungskredit finanziert den Teil Ihrer Sanierung, den der Zuschuss nicht abdeckt. Er ist an eine Bedingung gebunden: Sie haben bereits eine Zusage der KfW oder eine Bewilligung des BAFA für einen Zuschuss aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Diese Zusage darf höchstens zwölf Monate alt sein, und das Geld darf noch nicht geflossen sein.

Merkmal Variante 358 Variante 359
Für wen selbstnutzende Privatpersonen laut Merkblatt 358/359
Einkommen zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 €, Nachweis per Steuerbescheid keine Grenze
Besonderheit aus Bundesmitteln bezuschusst –
Betrag bis 120.000 € je Wohneinheit bis 120.000 € je Wohneinheit
Laufzeit und Zins 4 bis 35 Jahre, Zinsbindung 10 Jahre 4 bis 35 Jahre, Zinsbindung 10 Jahre

Dafür: Sie verbinden den Zuschuss mit einer Finanzierung für den Rest, und die Zinsbindung macht die Raten für zehn Jahre planbar.

Dagegen: Ohne Zuschusszusage gibt es keinen Ergänzungskredit. Und weil die Maßnahme damit bezuschusst ist, bleibt der Steuerbonus für sie ohnehin außen vor.

Unsere Empfehlung: Wenn Sie Fenster, Dämmung oder die Heizung mit Zuschuss planen und den Rest nicht aus eigenen Mitteln zahlen können, ist der Ergänzungskredit der naheliegende Weg. Kümmern Sie sich darum, solange die Zusage frisch ist – nach zwölf Monaten oder nach der Auszahlung des Zuschusses ist die Tür zu.

Welcher Förderweg passt zu Ihrem Vorhaben?

Der Fachbetrieb ordnet mit Ihnen jede geplante Maßnahme einem Förderweg zu und klärt, welche Anträge vor dem Auftrag stehen müssen.

Förderweg klären

Kostenlos und unverbindlich. Es meldet sich der Fachbetrieb, der diese Website betreibt – Name und Anschrift stehen im Impressum.

Weg 2: Der Effizienzhaus-Kredit – für die große Sanierung

Wer mehrere Bauteile und die Heizung in einem Zug erneuert, kann das Haus zum Effizienzhaus sanieren und dafür den KfW-Kredit 261 nutzen. Seit dem 21.07.2026 gilt ein einheitlicher Kredithöchstbetrag von 150.000 € je Wohneinheit. Den Antrag stellen Sie vor Vorhabenbeginn über Ihre Bank, und ein Energieeffizienz-Experte muss eingebunden sein.

Statt eines Zuschusses gibt es hier einen Tilgungszuschuss: Ein Teil des Kredits muss nicht zurückgezahlt werden. Wie hoch er ausfällt, hängt von der Stufe ab, die das Haus nach der Sanierung erreicht.

Effizienzhaus-Stufe Tilgungszuschuss seit 21.07.2026
Effizienzhaus 40 EE 10 %
Effizienzhaus 55 EE 5 %
Effizienzhaus 70 EE 0 %
Effizienzhaus 85 EE 0 %
Effizienzhaus Denkmal EE 5 %

Dazu können Boni kommen: 5 Prozentpunkte für die Nachhaltigkeitsklasse, 10 Prozentpunkte für energetisch besonders schlechte Ausgangsgebäude (bei den Stufen 70, 55 und 40) und für serielles Sanieren 15 Prozentpunkte bei den Stufen 55 und 40 oder 5 Prozentpunkte bei Stufe 70. Gegenüber der Zeit vor dem 21.07.2026 liegen die Sätze pauschal 10 Prozentpunkte niedriger.

Für Planung und Baubegleitung durch den Experten zahlt die KfW zusätzlich 50 %; im Ein- oder Zweifamilienhaus werden dafür bis 10.000 € je Vorhaben berücksichtigt.

Dafür: ein Kredit für das ganze Vorhaben, ein Teilerlass je nach Stufe, dazu die geförderte Baubegleitung.

Dagegen: Die Tilgungszuschüsse sind gesunken; bei den Stufen 70 EE und 85 EE gibt es ohne Boni keinen. Ohne Energieeffizienz-Experten und Bank geht nichts.

Unsere Empfehlung: Wenn Sie ohnehin umfassend sanieren und eine hohe Stufe erreichen können, rechnen Sie diesen Weg gegen Einzelmaßnahmen mit Zuschuss. Ob und wie sich der Effizienzhaus-Kredit mit anderen Förderungen verbinden lässt, regelt das Merkblatt 261 – klären Sie das, bevor Sie sich festlegen.

Weg 3: „Jung kauft Alt“ – der Kredit für den Kauf

Der KfW-Kredit 308 finanziert nicht die Sanierung, sondern den Kauf: Kaufpreis und Grundstück eines sanierungsbedürftigen Hauses, das Sie selbst bewohnen wollen. Er richtet sich an Privatpersonen mit mindestens einem Kind im Haushalt, die bei Antragstellung kein Wohneigentum haben.

  • Einkommensgrenze: 90.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen mit einem Kind; jedes weitere Kind hebt die Grenze um 10.000 €.
  • Kreditrahmen seit 03.08.2026: bis 140.000 € für Familien mit einem Kind, bis 160.000 € mit zwei Kindern und bis 180.000 € ab dem dritten Kind.
  • Gebäude: Energieeffizienzklasse F, G oder H.
  • Sanierungspflicht: Innerhalb von 54 Monaten nach der Zusage muss das Haus mindestens den Standard Effizienzhaus 85 EE erreichen (Denkmal: Effizienzhaus Denkmal EE), oder die im Merkblatt genannten Einzelmaßnahmen sind umgesetzt.
  • Selbst wohnen: mindestens fünf Jahre ab Einzug.

Unsere Empfehlung: Wenn Sie ein solches Haus kaufen, planen Sie Kauf und Sanierung von Anfang an zusammen. Die Sanierung selbst fördern Sie parallel über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – per Zuschuss, Kredit oder beidem. Die Grenze: Zusammen dürfen die Förderungen die förderfähigen Kosten nicht übersteigen.

So gehen Sie vor, wenn Sie einen Förderkredit brauchen

  1. Vorhaben einordnen: Einzelmaßnahmen, Sanierung des ganzen Hauses oder Kauf? Daraus folgt, welcher der drei Kredite überhaupt infrage kommt.
  2. Bei Einzelmaßnahmen: zuerst den Zuschuss beantragen und die Zusage abwarten. Erst mit ihr öffnet sich der Ergänzungskredit; notieren Sie sich das Datum der Zusage, denn danach laufen die zwölf Monate.
  3. Beim Effizienzhaus: den Energieeffizienz-Experten früh einbinden und den Antrag über die Bank vor Vorhabenbeginn stellen – was dabei als Beginn zählt, steht im Merkblatt 261.
  4. Beim Kauf: die Effizienzklasse des Hauses prüfen – nur F, G oder H passen – und die Sanierungspflicht von 54 Monaten in den Zeitplan aufnehmen.
  5. Unterlagen: Für die Variante 358 brauchen Sie den Steuerbescheid als Einkommensnachweis.

Was ein Förderkredit nicht kann

  • Den Zeitpunkt retten: Auch beim Effizienzhaus-Kredit muss der Antrag vor Vorhabenbeginn stehen.
  • Mit dem Steuerbonus zusammengehen: Für eine Maßnahme mit zinsverbilligtem Förderdarlehen ist der Steuerbonus nach § 35c EStG ausgeschlossen.
  • Zinsen vorhersagen: Die Sätze ändern sich laufend, deshalb nennen wir keine.
  • Eine Zusage ersetzen: Der Ergänzungskredit folgt dem Zuschuss, nicht umgekehrt.

Welcher Förderweg passt zu Ihrem Vorhaben?

Der Fachbetrieb ordnet mit Ihnen jede geplante Maßnahme einem Förderweg zu und klärt, welche Anträge vor dem Auftrag stehen müssen.

Förderweg klären

Kostenlos und unverbindlich. Es meldet sich der Fachbetrieb, der diese Website betreibt – Name und Anschrift stehen im Impressum.

Unsere Empfehlung in Kurzform: den Ergänzungskredit, wenn der Zuschuss steht und Geld fehlt; den Effizienzhaus-Kredit, wenn das ganze Haus drankommt; „Jung kauft Alt“, wenn Sie erst kaufen. Welcher Zins dann für Sie gilt, erfahren Sie im Antragsgespräch mit der Bank.

Häufige Fragen

Was ist der KfW-Ergänzungskredit?

Ein Förderkredit, der zu einem bereits zugesagten BEG-Zuschuss hinzukommt – bis 120.000 € je Wohneinheit. Die Zusage der KfW oder die Bewilligung des BAFA darf dabei nicht älter als zwölf Monate und noch nicht ausgezahlt sein.

Was unterscheidet die Varianten 358 und 359?

Die Variante 358 gibt es nur für Selbstnutzer, also Privatpersonen im eigenen Haus, bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 90.000 €; nachgewiesen wird es per Steuerbescheid. Sie wird aus Bundesmitteln bezuschusst. Für 359 gibt es keine Einkommensgrenze.

Gibt es bei der Sanierung zum Effizienzhaus noch einen Tilgungszuschuss?

Ja, je nach Stufe: 10 % beim Effizienzhaus 40 EE, 5 % beim Effizienzhaus 55 EE und beim Effizienzhaus Denkmal EE, 0 % bei den Stufen 70 EE und 85 EE. Dazu können Boni kommen. Seit dem 21.07.2026 liegen die Sätze 10 Prozentpunkte unter den früheren.

Wie hoch sind die Zinsen der KfW-Kredite?

Die Zinssätze ändern sich laufend, deshalb nennen wir hier keine. Beim Ergänzungskredit und beim Effizienzhaus-Kredit ist der Zins zehn Jahre fest; den aktuellen Satz erfahren Sie, wenn Sie den Kredit beantragen.

Quellen

  1. KfW: Merkblatt Ergänzungskredit (358, 359) (Stand 09/2026)
  2. KfW: Merkblatt Wohngebäude – Kredit, Sanierung zum Effizienzhaus (261) (Stand 09/2026)
  3. KfW: Merkblatt „Jung kauft Alt“ (308) (Stand 08/2026)
  4. Deutsche Handwerks Zeitung: Jung kauft Alt – höhere KfW-Kredite ab August 2026 (Stand 30.07.2026)
  5. Bundesanzeiger: Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1) (Stand 27.08.2026)
  6. dejure.org: § 35c EStG – Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen (Stand 05.10.2026)

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