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Zuschuss, Kredit oder Steuerbonus: Welcher Förderweg passt zu Ihrem Haus?

Drei Förderwege, sauber getrennt: wann der Zuschuss passt, wann ein Kredit und wann der Steuerbonus – und welche Kombinationen ausgeschlossen sind.

Worum es hier geht

Für die Sanierung eines Wohnhauses gibt es nicht die eine Förderung, sondern drei Wege mit eigenen Regeln: den Zuschuss, den Förderkredit und den Steuerbonus. Sie unterscheiden sich darin, wer sie bekommt, wann Sie etwas beantragen müssen und wann das Geld bei Ihnen ankommt.

Diese Seite ist eine Entscheidungshilfe. Wir stellen die drei Wege getrennt vor, wägen Für und Wider ab und sagen je Ausgangslage, womit Sie anfangen sollten. Genauso deutlich steht hier, was sich gegenseitig ausschließt – denn wer für dieselbe Maßnahme zwei Wege einplant, verliert im Zweifel einen davon.

Eine Grenze nennen wir gleich vorweg: Diese Seite ersetzt weder das Merkblatt eines Förderprogramms noch eine Steuerberatung. Sie zeigt Ihnen, welche Fragen Sie dort stellen sollten.

Das finden Sie hier

Der Rechner: nur für den Heizungszuschuss

Der Rechner bildet einen der drei Wege ab: den Zuschuss für eine neue Heizung nach dem KfW-Programm 458. Tragen Sie Kosten, Wohneinheiten, Einkommen und den geplanten Antragszeitraum ein – für Dämmung, Fenster, Kredite und Steuerbonus sind die Entscheidungshilfen oben da.

Zuschussrechner für die neue Heizung (KfW 458)

Hier rechnen Sie nur einen Weg durch: den KfW-Zuschuss für eine neue Heizung, aus Kosten, Wohneinheiten, Einkommen und Antragszeitraum. Dämmung, Fenster, Kredite und Steuerbonus bleiben außen vor.

€ Wärmepumpe mit Einbau, laut Angebot
je weitere Einheit 15.000 € förderfähig
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Den Einkommensbonus erhalten Eigentümer, die selbst im Haus wohnen – für ihre eigene Wohneinheit.

Ihr möglicher Zuschuss

12.880 €

Fördersatz
46 %
Förderfähige Kosten
28.000 €
Ihr Eigenanteil
17.120 €

30 % Grundförderung + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus + 0 % Einkommensbonus = 46 %

Bei Antrag ab dem nächsten Stichtag (01.02.2027): 11.445 € (1.435 € weniger)

Noch 117 Tage bis zum 31.01.2027.

Beispielrechnung ohne Gewähr. Maßgeblich ist der Antrag bei der KfW.

Quellen: KfW: Merkblatt 458 (09/2026) · ADAC: KfW-Heizungsförderung (21.07.2026) · finanznachrichten: Neue KfW-Heizungsförderung (21.09.2026) · evion Ingenieure: KfW-Zuschuss 458 (09.07.2026)

Welcher Förderweg passt zu Ihrem Vorhaben?

Der Fachbetrieb ordnet mit Ihnen jede geplante Maßnahme einem Förderweg zu und klärt, welche Anträge vor dem Auftrag stehen müssen.

Förderweg klären

Kostenlos und unverbindlich. Es meldet sich der Fachbetrieb, der diese Website betreibt – Name und Anschrift stehen im Impressum.

Häufige Fragen

Welche Förderwege gibt es für die Sanierung eines Wohnhauses?

Drei Arten: Zuschüsse, Förderkredite und den Steuerbonus für selbst genutztes Wohneigentum nach § 35c EStG. Zuschüsse gibt es für die Heizung im KfW-Programm 458 und für Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung beim BAFA. Welcher Weg zu Ihrem Vorhaben passt, hängt von der Maßnahme, der Nutzung des Hauses und dem Zeitpunkt ab.

Lassen sich Zuschuss und Steuerbonus für eine Maßnahme verbinden?

Nein. Für dieselbe Maßnahme schließen sich Zuschuss und Steuerbonus aus, und für die geförderte Heizung schließt das KfW-Merkblatt 458 zusätzlich den Handwerkerbonus aus. Für verschiedene Maßnahmen können Sie verschiedene Wege wählen; wie Ihre Maßnahmen voneinander abgegrenzt werden, klärt Ihre Steuerberatung.

Was rechnet der Zuschussrechner auf dieser Seite?

Er rechnet nur den Zuschuss für eine neue Heizung nach dem KfW-Programm 458 – aus Kosten, Zahl der Wohneinheiten, Einkommen und Antragszeitraum. Dämmung, Fenster, Förderkredite und der Steuerbonus folgen eigenen Regeln und sind im Rechner nicht enthalten.

Bekomme ich als Vermieter den Steuerbonus?

Für eine vermietete Wohnung nicht: Der Steuerbonus nach § 35c EStG setzt voraus, dass Sie die Wohnung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Zuschüsse für Einzelmaßnahmen beim BAFA können dagegen alle Investoren beantragen, auch private Vermieter.

Wer meldet sich, wenn ich anfrage?

Der Fachbetrieb, der diese Seite betreibt. Name und Anschrift stehen im Impressum.

Quellen

  1. KfW: Merkblatt Heizungsförderung für Privatpersonen (458) (Stand 09/2026)
  2. Bundesanzeiger: Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1) (Stand 27.08.2026)
  3. dejure.org: § 35c EStG – Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen (Stand 05.10.2026)
  4. KfW: Merkblatt Ergänzungskredit (358, 359) (Stand 09/2026)

Entscheidungshilfen

Welcher Förderweg passt zu Ihrem Vorhaben?

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